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EDL21 - Unsere Lösungen ab dem 01.01.2010 zur Erfüllung der Vorgaben des §21b EnWG

Seit dem 1. Januar 2010 sind Strom- und Gas-Messstellenbetreiber verpflichtet, ihren Kunden intelligente Zähler anzubieten, die den tatsächlichen Verbrauch und die tatsächliche Nutzungsdauer widerspiegeln. Passende Zähler sind derzeit Mangelware, auch sind die derzeitigen technischen Ansätze der Verbände (EDL21 etc.) kaum geeignet, in Sachen wirklicher Nutzbarkeit durch den Strom- bzw. Gaskunden Preise zu gewinnen. Eine Taschenlampe als obligatorisches "Programmierwerkzeug", wie sie derzeit in entsprechenden Lastenheften propagiert wird, überrascht und verwundert nicht nur Wirtschaftsjournalisten.

Wir, die co.met und einige unserer größeren Kunden, haben uns daher entschieden, die Maßgaben des §21b EnWG durch praktikable, preiswerte und kundenseitig wirklich nutzbare Lösungen umzusetzen. Hierbei steht die Erfüllung der gesetzlichen Intention "Information des Kunden" eindeutig vor der Strategie "Feigenblatt zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben".

EDL21 - Unsere Lösungen zur Erfüllung der Vorgaben des §21b EnWG ab dem 01.01.2010 (Neuanlagen und größere Umbauten)

1. Messungen für elektrische Energie
  • Der VNB installiert elektronische Zähler mit Infrarot-Datenschnittstelle (eHZ, EasyMeter, ITF Froetc, ELSTER A1440 etc.)
  • Der VNB stellt dem Kunden einen IR-Adapter sowie ein passendes USB-Anschlusskabel zur Verfügung – hierdurch kann der Kunden seinen Zähler direkt am PC anschließen – eine Verlängerung der Kabelstrecke ist bis ca. 30 m möglich
  • Der VNB stellt dem Kunden eine PC-Software zur Verfügung, mittels derer der Kunde die Daten aus der IR-Schnittstelle des Zählers über USB einlesen und verarbeiten kann (EDL-cockpit©) – mittels des Programms kann der Kunde seinen tatsächlichen Verbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit auf einfache Weise tabellarisch und auch grafisch nachvollziehen – Darüber hinaus verfügt das Programm über eine Export-Funktion, mittels derer der Kunde direkt aus dem Programm seinen aktuellen Zählerstand oder mehrere Zählerstände per Mail oder auch über eine Datenzentrale an den VNB übermitteln kann – die wohl smarteste Variante einer Kundenselbstablesung
2. Messungen für Gas
  • Der VNB installiert Balgengaszähler mit Impulsvorbereitung sowie Impulskontakten (Elster, Itron etc.)
  • Zusätzlich werden die Zähler über den Reed-Kontakt mit einem elektronischen Zusatzmodul verbunden, welches dem Kunden die erforderlichen Informationen an einem Display anzeigt (Gas-cockpit©) – die Montage erfolgt entweder direkt am Zähler oder auch an einer Wand in Zählernähe
  • Das Modul ist gemäß dem DVGW-Lastenheft ausgeführt und erfüllt die datenschutzrechtlichen Bestimmungen durch eine integrierte Zugangskontrolle mittels eine PIN-Codes
  • Eine MBUS-Option macht das Gas-cockpit© fernauslesetauglich
Der VNB preist die v.g. Elemente in eine entsprechende Zusatzpreisposition in seinem Preisblatt Netzentgelte ein und macht gegenüber der Netzagentur die nachweisbaren Zusatzkosten zur Erfüllung des §21b geltend.

Aufgrund der sehr günstigen Kosten unseres Ansatzes ist davon auszugehen, dass die BNetzA diese Kosten vollumfänglich als effizient anerkennen wird. Somit ist die Erfüllung der Rechtsvorgaben nahezu kostenneutral für den VNB zu bewerkstelligen.

Beachten Sie bei Ihren Überlegungen auch, dass 2010 im Gassektor das Fotojahr im Kontext der Anreizregulierung darstellt.

Wir sind überzeugt, auch hier einen gangbaren Weg gefunden zu haben, die gegebenen Aufgabenstellungen einfach und preiswert zu lösen.

Gerne unterstützen wir auch Sie bei der Lösung der Aufgaben.
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