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Energieausweis
co.met erstellt für Sie den Energieausweis gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Seit Juli 2008 sind Energieausweise Pflicht
Nunmehr muss der Eigentümer bei Vermietung und Verkauf seiner Immobilie potenziellen Mietern und Käufern den Energieausweis zugänglich machen.
Erstellt werden kann ein bedarfs- oder ein verbrauchsbasierter Energieausweis. Dabei gilt: Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, es sei denn, beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. In einem solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig.
Für alle anderen Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit. Für Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.
Verbrauchsbasierter Energieausweis
Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudebewohner in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an. Um den Energieverbrauchskennwert zu ermitteln, wird der tatsächliche Energieverbrauch mithilfe eines standortbezogenen Klimafaktors bereinigt. So führt beispielsweise ein hoher Verbrauch in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Der tatsächliche Energieverbrauch in einem Gebäude oder einer Wohnung kann aufgrund des Witterungseinflusses vom Energieverbrauchskennwert abweichen.
Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig. Wird in einem energetisch schlechten Gebäude kaum geheizt, so kann der Energieausweis trotzdem sehr gut ausfallen.
Bedarfsbasierter Energieausweis
Der Bedarfsausweis entsteht auf Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage eines Gebäudes und ist unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Die Farbverlaufsskala im Bedarfsausweis weist zwei verschiedene Werte aus, die sehr unterschiedlich ausfallen können - einen Wert für den Endenergiebedarf und einen für den Primärenergiebedarf.
Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, vom konkreten Gebäude jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an. Am Endenergiebedarf sollten sich Verbraucher orientieren, wenn sie ihren künftigen Energieverbrauch und die Energiekosten abschätzen wollen.
Download:
Hier können Sie sich den Auftrag und den Erfassungsbogen herunterladen.
» Auftrag Energieausweis für Wohngebäude (PDF-Datei)
» Erfassungsbogen zur Erstellung von Energieausweisen für Wohngebäude (PDF-Datei)
Beide bitte ausfüllen und an folgende Adresse senden:
co.met GmbH
Hohenzollernstraße 75
66117 Saarbrücken
Seit Juli 2008 sind Energieausweise Pflicht
Nunmehr muss der Eigentümer bei Vermietung und Verkauf seiner Immobilie potenziellen Mietern und Käufern den Energieausweis zugänglich machen.
Erstellt werden kann ein bedarfs- oder ein verbrauchsbasierter Energieausweis. Dabei gilt: Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, es sei denn, beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. In einem solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig.
Für alle anderen Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit. Für Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.
Verbrauchsbasierter Energieausweis
Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudebewohner in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an. Um den Energieverbrauchskennwert zu ermitteln, wird der tatsächliche Energieverbrauch mithilfe eines standortbezogenen Klimafaktors bereinigt. So führt beispielsweise ein hoher Verbrauch in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Der tatsächliche Energieverbrauch in einem Gebäude oder einer Wohnung kann aufgrund des Witterungseinflusses vom Energieverbrauchskennwert abweichen.
Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig. Wird in einem energetisch schlechten Gebäude kaum geheizt, so kann der Energieausweis trotzdem sehr gut ausfallen.
Bedarfsbasierter Energieausweis
Der Bedarfsausweis entsteht auf Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage eines Gebäudes und ist unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Die Farbverlaufsskala im Bedarfsausweis weist zwei verschiedene Werte aus, die sehr unterschiedlich ausfallen können - einen Wert für den Endenergiebedarf und einen für den Primärenergiebedarf.
Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, vom konkreten Gebäude jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an. Am Endenergiebedarf sollten sich Verbraucher orientieren, wenn sie ihren künftigen Energieverbrauch und die Energiekosten abschätzen wollen.
Download:
Hier können Sie sich den Auftrag und den Erfassungsbogen herunterladen.
» Auftrag Energieausweis für Wohngebäude (PDF-Datei)
» Erfassungsbogen zur Erstellung von Energieausweisen für Wohngebäude (PDF-Datei)
Beide bitte ausfüllen und an folgende Adresse senden:
co.met GmbH
Hohenzollernstraße 75
66117 Saarbrücken
