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Energieausweisco.met erstellt für Sie den Energieausweis gemäß den §§ 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) für Wohn- und Nichtwohngebäude |
1. Juli 2008: Energieausweis wird Pflicht
Der Energieausweis wird ab 1. Juli 2008 stufenweise nach Gebäudeart und Baualter verpflichtend. Der Eigentümer muss dann bei Vermietung und Verkauf seiner Immobilie den Energieausweis potenziellen Mietern und Käufern zugänglich machen. Für Wohngebäude, die bis Ende 1965 fertig gestellt worden sind, sollen die Ausweise ab dem 1. Juli 2008 und für später errichtete Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009 Pflicht werden.
Bis einschließlich zum 30. September 2008 besteht generelle Wahlfreiheit zwischen einem bedarfs- und einem verbrauchsbasiertem Energieausweis.
Danach gilt: Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde. Es sei denn beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. In einem solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig.
Für alle anderen Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit. Für Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.
Verbrauchsbasierter Energieausweis
Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudebewohner in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an. Um den Energieverbrauchskennwert zu ermitteln, wird der tatsächliche Energieverbrauch mithilfe eines standortbezogenen Klimafaktors bereinigt. So führt beispielsweise ein hoher Verbrauch in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Der tatsächliche Energieverbrauch in einem Gebäude oder einer Wohnung kann aufgrund des Witterungseinflusses vom Energieverbrauchskennwert abweichen.
Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig. Wird in einem energetisch schlechten Gebäude kaum geheizt, so kann der Energieausweis trotzdem sehr gut ausfallen.
Bedarfsbasierter Energieausweis
Der Bedarfsausweis entsteht auf Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage eines Gebäudes und ist unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Die Farbverlaufsskala im Bedarfsausweis weist zwei verschiedene Werte aus, die sehr unterschiedlich ausfallen können - einen Wert für den Endenergiebedarf und einen für den Primärenergiebedarf.
Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, vom konkreten Gebäude jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an. Am Endenergiebedarf sollten sich Verbraucher orientieren, wenn sie ihren künftigen Energieverbrauch und die Energiekosten abschätzen wollen.
Download:
Energieausweis-Flyer (PDF-Datei)
Anbei können Sie sich den Antrag, sowie den Erfassungsbogen herunterladen.
Beide bitte ausfüllen und an folgende Adresse senden:
Energie SaarLorLux AG
Herr Robert Bäumchen
Richard-Wagner-Straße 14-16
66111 Saarbrücken
Auftrag Energieausweis (PDF-Datei)
Erfassungsbogen zur Erstellung von Energieausweisen (PDF-Datei)
Für weitere Informationen setzen Sie sich mit uns in Verbindung
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