14a-konforme, präventive Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen

mittels LoRa-basierter Steuerbox

co.met SE-P

Nach §14a des Energiewirtschaftsgesetzes sind Betreiber steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) verpflichtet, auf Verlangen der Netzbetreiber die Steuerbarkeit bestimmter Einrichtungen herzustellen. Zu diesen gehören nicht-öffentliche Ladepunkte für Elektromobilität, Wärmepumpen, Anlagen zur Raumkühlung und Speicher. Eine Steuerung ist dabei nur zulässig, wenn eine netzplanerische Überlastung (präventiv) oder eine tatsächliche Überlastung (netzorientiert) droht oder vorliegt.

Übergangsfrist bei präventiver Steuerung

Wenn Netzbetreiber eine netzplanerische Überlastung feststellen und die Voraussetzungen für eine netzorientierte Steuerung noch nicht gegeben sind, kann für einen sicheren Netzbetrieb vorübergehend eine präventive Steuerung eingesetzt werden. Die Übergangsfrist für diese alternative Maßnahme gilt bis zum 31. Dezember 2028.

Sichere Anbindung über LoRaWAN

co.met bietet mit seiner LoRa-basierten Steuereinheit namens „co.met SE-P“ eine flexible Lösung für die präventive Steuerung an. Diese wird vom Netzbetreiber in das jeweilige Leitsystem integriert und über die IoT-Plattform und das LoRaWAN-Funknetz der co.met sicher angesteuert.

Maximale Komptabilität und Investitionsschutz

Dank des EEBUS-Standards ist die „co.met SE-P“ systemkompatibel und kann später 1:1 gegen eine andere Steuerbox ausgetauscht werden, die für die kurative, netzorientierte Steuerung mit Fernzugriff über ein Smart Meter Gateway ausgelegt ist.

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