Der Rollout beginnt – Die Markterklärung ist da!

Allgemeinverfügung
zur Feststellung der Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Godesberger Allee 185-189, 53175 Bonn hat am 31.01.2020 folgende Entscheidung getroffen:
1. Es wird festgestellt, dass drei voneinander unabhängige Unternehmen intelligente Messsysteme am Markt anbieten, die den Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG)1 genügen und damit die technische Möglichkeit zum Einbau von intelligenten Messsystemen besteht, soweit Messstellen bei Letztverbrauchern an Zählpunkten in der Niederspannung mit einem Jahresstromverbrauch von höchstens 100.000 Kilowattstunden ausgestattet werden sollen und bei diesen Messstellen keine registrierende Lastgangmessung erfolgt.
2. Die sofortige Vollziehung wird angeordnet.
3. Die Verfügung gilt mit dem 17.02.2020 als bekannt gegeben.

Externer Link zur kompletten BSI Mitteilung

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