Die Digitalisierung der Versorgungswirtschaft schreitet weiter voran

Die Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte (FFVAV) ist beschlossene Sache und bis 2026 sollen alle Wärmezähler fernablesbar und sicher an ein Smart-Meter-Gateway anbindbar sein: Für die Betreiber von Fernwärmenetzen bedeutet dieser Beschluss eine weitere große Herausforderung. Hierfür gilt es die richtige Technologie auszuwählen, um u.a. für den Verbraucher eine monatsgenaue Auslesung und ggf. auch Abrechnung der Fernwärme durchführen zu können.

Als etablierter Messdienstleister können wir unseren Kunden zur Erfüllung der Pflicht zur Fernablesung der Zähler bereits heute schon mit schnellen, günstigen und vor allem einfachen Lösungen dienen. So können Sie bereits jetzt die optimale Grundlage legen, um die Anforderungen aus der FFVAV im Bereich der Fernauslesbarkeit umzusetzen.

Weitere Details hinsichtlich unserer diesbezüglichen Lösungen finden Sie hier.

Die Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte finden Sie online unter https://www.gesetze-im-internet.de/ffvav/.

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