Update: Novellierung der Heizkostenverordnung

Aktueller Stand: Die Zustimmung des Bundestages zur Novellierung der Heizkostenverordnung (HKV) ist bereits erfolgt. Auch der Bundesrat hat am 5. November unter Vorbehalt der Novellierung der HKV seine Zustimmung gegeben. Dies unter der Vorraussetzung, dass die Verordnung nach drei Jahren evaluiert wird, um sicher zu stellen, dass Mieter aufgrund der Novellierung nicht mit zusätzlichen Kosten belastet werden.

Mit der Novellierung der Heizkostenverordnung kommt gerade der messtechnischen Ausstattung der Gebäude und in diesem Kontext einer regelmäßigen Messwertbeschaffung und Verbraucherinformation eine neue und vor allem (wirtschaftlich) wichtige Bedeutung zu. Im Kern der Neuregelung steht die Fernauslesbarkeit der Messgeräte, aber auch eine verbesserte Informationsgrundlage der Verbraucher.

Als bundesweiter Messdienstleister mit über 20 Jahren Erfahrung in der Versorgungs- und Wohnungswirtschaft möchten wir Ihnen die wichtigsten Punkte der Novellierung gerne hier vorstellen:

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